Absichern einer Gefahrenstelle
Absichern auf Landes- oder Bundesstraßen und Autobahnen:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Straßen so abzusperren, dass die Einsatzkräfte gefahrlos arbeiten können.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auf Straßen mit Fahrbahnen in beide Richtungen oder mit Fahrbahnen in einer Richtung
eine Einsatzstelle etwa 200 m nach beiden Seiten abzusichern. - Unübersichtliche Straßenführungen durch Kurven und Bergkuppen sind besondere Gefahrenstellen im Verkehrsraum und müssen
zwangsläufig mit größeren Abständen abgesichert werden.
- Sind Warndreiecke und Warnleuchten in ausreichender Anzahl vorhanden, sollen sie die Einsatzkräfte auf beiden Seiten der Fahrbahn aufstellen.
Zusammenfassend:
Je nach Klassifizierung der Straße (Autobahn, Landstraße etc.) sind folgende Sicherungsabstände einzuhalten:
Im Ortsgebiet: mind. 50 m.
Auf Freilandstrassen: ca. 100-150 m (bei 100 km/h).
Auf Autobahnen: ca. 200-250 m (bei 130 km/h).
Zusätzliche Warneinrichtungen: Warnblinkanlage, Warnleuchte
Erstmaßnahmen:
■ Ruhe bewahren und Überblick verschaffen
■ zusätzlichen Schaden verhindern
■ auf die eigene Sicherheit achten und Unfallstelle absichern
■ Hilfe holen und die nötigen Rettungskräfte verständigen
■ Verletzte wenn möglich nicht allein lassen