Absichern einer Gefahrenstelle

Absichern auf Landes- oder Bundesstraßen und Autobahnen:

 

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Straßen so abzusperren, dass die Einsatzkräfte gefahrlos arbeiten können. 
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auf Straßen mit Fahrbahnen in beide Richtungen oder mit Fahrbahnen in einer Richtung
    eine Einsatzstelle etwa 200 m nach beiden Seiten abzusichern.
  • Unübersichtliche Straßenführungen durch Kurven und Bergkuppen sind besondere Gefahrenstellen im Verkehrsraum und müssen
    zwangsläufig mit größeren Abständen abgesichert werden.

  • Sind Warndreiecke und Warnleuchten in ausreichender Anzahl vorhanden, sollen sie die Einsatzkräfte auf beiden Seiten der Fahrbahn aufstellen.

 

 Zusammenfassend:

Je nach Klassifizierung der Straße (Autobahn, Landstraße etc.) sind folgende Sicherungsabstände einzuhalten:
Im Ortsgebiet: mind. 50 m.
Auf Freilandstrassen: ca. 100-150 m (bei 100 km/h).
Auf Autobahnen: ca. 200-250 m (bei 130 km/h).
Zusätzliche Warneinrichtungen: Warnblinkanlage, Warnleuchte

 

Erstmaßnahmen:

■ Ruhe bewahren und Überblick verschaffen

■ zusätzlichen Schaden verhindern

■ auf die eigene Sicherheit achten und Unfallstelle absichern

■ Hilfe holen und die nötigen Rettungskräfte verständigen

■ Verletzte wenn möglich nicht allein lassen